Bauschuttanalyse




Bodenaufbau: dunkler Estrich (PAK-belastet); Kokos-Isolierung (PAK-kontaminiert), Beton (unbelastet)


Schwarzes Füllmaterial mit hoher PAK-Belastung unter der Bodenplatte (nur partiell vorhanden und in der Planungsphase nicht einsehbar)


Hintergrund: ungebrochenes Abbruchmaterial; Vordergrund: Sand als Füllmaterial unter Bodenplatte


Gebrochenes Abbruchmaterial bestehend aus Ziegelsteinen, Estrich, Beton

Kurzbeschreibung:
  • Im Zuge eines Abbruchs sind im wesentlichen eine große Anzahl arbeitsschutzrechtlicher und abfallrechtlicher Vorschriften zu beachten.
  • Im Hinblick auf die abfallrechtlichen Vorschriften sind Analysen der Bausubstanz erforderlich um festlegen zu können welche Materialien wiederverwertet werden können bzw. welche Materialien entsorgt werden müssen.
  • Hierzu ist eine gründliche Planung im Vorfeld erforderlich und eine Begleitung der Abbruchmaßnahme erforderlich.
Baurechtliche Beurteilung:

Anhand der Analysenergebnisse muss beurteilt werden, in wie weit baurechtliche Vorschriften tangiert werden.
Hierzu sind intensive Kenntnisse der geltenden gesetzlichen Regelungen erforderlich

Arbeitsschutzrechtliche Beurteilung:


Neben dem Ziel abfallrechtliche Erkenntnisse mit Hilfe der Probennahme zu gewinnen, können auch in diesem Stadium arbeitsschutzrechtliche Vorschriften tangiert werden. Eine Beurteilung ist erforderlich um den Schutz der Arbeitnehmer und sonstiger mit den Materialien umgehender Personen zu sichern.

Wichtige Literatur:
  • Abfall-/Kreislauf- und Wirtschaftsgesetz
  • Technische Regeln für die Verwertung (LAGA)


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