Abbruchmaßnahmen / Gefährdungseinschätzung




Asbesthaltige Platten als Brandschutzverkleidung
an Stahlträgern im abgehängten Deckensystem
sowohl im Abbruchbereich als auch im
Teilnutzungsbereich vorhanden


Feuerfestmauerwerk eines Kessels mit Arsen-,
Cadmium- und PAK-Belastung, weiterhin sind
asbesthaltige Fugenmassen und künstliche
Mineralfaserprodukte eingebaut


Die Gefährdungseinschätzung bei Schadstoffen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die weiterhin genutzt werden sollen, erfolgt in der Regel über die Festlegung der Dringlichkeit einer Sanierung (z.B. bei Asbest Dringlichkeitsstufen I, II und III). Im Falle eines Sanierungsbedarfes kann zudem zwischen mehreren Sanierungsmethoden gewählt werden: Entfernung, Beschichtung, räumliche Trennung.

Mit Ermittlung der schadstoffhaltigen Produkte ist zu beachten, dass, unabhängig von der Terminierung der Abbruchmaßnahme, Sofortmaßnahmen bzw. vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Nutzer erforderlich sein können.

Im Rahmen eines Abbruchs kommt es im wesentlichen darauf an, die Vorgehensweise und die Schutzmaßnahmen mit den geltenden technischen Regeln in Einklang zu bringen. Hierzu ist eine geeignete Bestandserfassung und Planung notwendig. Sind mehrere Schadstoffe in einem Gebäude vorhanden, die unterschiedliche chemische und physikalische Eigenschaften aufweisen, ist zu beachten, dass es zu Überschneidungen von Vorschriften und Schutzmaßnahmen kommen kann.


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