Abbruch Planung




Gebäudeerkundung im Rahmen der Abbruchplanung: lose gelagerte Leuchtstoffröhren


Gebäudeerkundung im Rahmen der Abbruchplanung: lose gelagerte KMF-Isolierung


Gebäudeerkundung im Rahmen der Abbruchplanung: KMF- Isolierung und asbesthaltige Lüftungskanäle im Zwischendeckenbereich


Gebäudeerkundung im Rahmender Abbruchplanung:Bohrkernentnahme (Estrich links und Beton rechts)

Kurzbeschreibung:

Abbruchplanung auf Grundlage von Bestandsplänen incl. Analyseergebnissen der Gebäudebegehung mit Materialbeprobung durchführen

Baurechtliche Beurteilung:

Bei der Änderung / Abbruch von baulichen Anlagen ist aufgrund der Länderbauordnungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht zu gefährden.

Arbeitsschutzrechtliche Beurteilung:
  • Entfernung schadstoffhaltiger Produkte unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 519, TRGS 521, TRGS 505 u.a. vor Abbruch
  • Ausführende Firmen nach Sachkunde- und Zulassungskriterien der GefStoffV einsetzen

Entsorgung von Bauabfällen:

  • Aufgrund KrW-/AbfG, LAGA, TaSi sind Abfälle best möglich zu trennen und bevorzugt der Wiederverwertung zuzuführen.
  • Anhand von Deklarationsanalysen der Baustoffe ist der Entsorgungsweg (Beseitigung oder Verwertung) festzulegen.
  • Vorschriften für das Verpacken und Kennzeichnen und Entsorgen schadstoffhaltiger Abfälle wie Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle, Transportgenehmigungs-Verordnung, Nachweisverordnung und Europäische Abfallkatalog-Verordnung sind zwingend einzuhalten.

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