Asbesthaltiger Magnesiaestrich
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Typische Ansicht eines Magnesia-Industriebodens
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Beschädigungen von Magnesiaestrich (Arbeitsplan erforderlich)
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Bohren in Magnesiaestrich im Verlauf von Neumontagen von Maschinen und Einrichtungen (Arbeitsplan und Messreihen gemäß Erläuterungen zur TRGS 519 erforderlich).
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Schneiden von Magnesiaestrich für den partiellen Ausbau großflächiger Beschädigungen (Arbeitsplan und Messreichen gemäß Erläuterungen zur TRGS 519 erforderlich).
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Ansicht nach Durchführung der Messreihen.
Asbesthaltiger Magnesiaestrich
Magnesiaestrich (Dichte ca. 1.700 kg/m³) kann im eingebauten Zustand nicht als schwach gebundenes Asbestprodukt gewertet werden, somit kann die Asbestrichtlinie für eine Bewertung nicht herangezogen werden.
Arbeitsschutzrechtliche Beurteilung:
Für Abbruch-, Sanierung- und Instandhaltungsmaßnahmen (ASI-Arbeiten) sind die sicherheitstechnischen Vorkehrungen gemäß TRGS 519 einzuhalten.
Wichtige Literatur:
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- Magnesiaestrich ist grundsätzlich als fest gebundenes Asbestprodukt einzustufen
- Gemäß TRGS 519 ist das Beschädigen von Asbestprodukten verboten.
- Eine Bearbeitung von Magnesiaestrich kann nur nach Durchführung von Messreihen gemäß Erläuterungen zur TRGS 519 erfolgen, und ist Grundlage für eine Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß GefStoffV § vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.
Magnesiaestrich (Dichte ca. 1.700 kg/m³) kann im eingebauten Zustand nicht als schwach gebundenes Asbestprodukt gewertet werden, somit kann die Asbestrichtlinie für eine Bewertung nicht herangezogen werden.
Arbeitsschutzrechtliche Beurteilung:
Für Abbruch-, Sanierung- und Instandhaltungsmaßnahmen (ASI-Arbeiten) sind die sicherheitstechnischen Vorkehrungen gemäß TRGS 519 einzuhalten.
Wichtige Literatur:
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