Asbesthaltiger Magnesiaestrich




Typische Ansicht eines Magnesia-Industriebodens


Beschädigungen von Magnesiaestrich (Arbeitsplan erforderlich)


Bohren in Magnesiaestrich im Verlauf von Neumontagen von Maschinen und Einrichtungen (Arbeitsplan und Messreihen gemäß Erläuterungen zur TRGS 519 erforderlich).


Schneiden von Magnesiaestrich für den partiellen Ausbau großflächiger Beschädigungen (Arbeitsplan und Messreichen gemäß Erläuterungen zur TRGS 519 erforderlich).


Ansicht nach Durchführung der Messreihen.

Asbesthaltiger Magnesiaestrich

  • Magnesiaestrich ist grundsätzlich als fest gebundenes Asbestprodukt einzustufen
  • Gemäß TRGS 519 ist das Beschädigen von Asbestprodukten verboten.
  • Eine Bearbeitung von Magnesiaestrich kann nur nach Durchführung von Messreihen gemäß Erläuterungen zur TRGS 519 erfolgen, und ist Grundlage für eine Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß GefStoffV § vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.

Baurechtliche Beurteilung:

Magnesiaestrich (Dichte ca. 1.700 kg/m³) kann im eingebauten Zustand nicht als schwach gebundenes Asbestprodukt gewertet werden, somit kann die Asbestrichtlinie für eine Bewertung nicht herangezogen werden.

Arbeitsschutzrechtliche Beurteilung:

Für Abbruch-, Sanierung- und Instandhaltungsmaßnahmen (ASI-Arbeiten) sind die sicherheitstechnischen Vorkehrungen gemäß TRGS 519 einzuhalten.

Wichtige Literatur:



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